Alternativen zum Hochschulzugang unter Berücksichtigung der Verfassungsgebote (Art. 12 Recht auf freie Berufswahl) aufstellenErarbeitung eines Verfahrensvorschlag: Studierende bewerben sich an bis zu drei Hochschulen; erst bei voller Ablehnung erfolgt Zuweisung Verfassungsrechtliche Prüfung des Vorschlags Gespräche mit Staatssekretär Schaumann BMBF wegen HRG-Änderung
Ziel ist es, ein verfassungsgemäßes Verfahren zu entwickeln, das sowohl Hochschulen wie Studenten eine gößere Auswahlmöglichkeit erlaubt vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Qualifikationen und Neigungen der Studenten einerseits und den Profilen der Hochschulen andererseits.
Von Professor Dr. Kay Hailbronner wurde ein Gutachten erstellt, das als Arbeitspapier veröffentlicht wurde.