Auf der Grundlage einer Entscheidung der Hochschulleitungen beschließen die Akademischen Senate beider Hochschulen, in allen Studienbereichen zeitgleich ein Evaluationsverfahren durchzuführen. Das Evaluationsverfahren soll in Anlehnung an das Verfahren im Verbund Norddeutscher Universitäten und unter Einbeziehung anderer entsprechender Erfahrungen gestaltet werden. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse soll in beiden Hochschulen eine Leitbildentwicklung erfolgen sowie die Diskussion um ein eingenständiges Profil begonnen werden. Das gemeinsame Verfahren soll nicht zu einem Leistungsvergleich (im Sinne eines Rankings) zwischen den beiden Hochschulen führen.