Zweistufiges Evaluationsverfahren nach dem niederländischen Modell: Phase 1: Evaluation der Fakultät auf der Grundlage eines „Leitfadens zur Selbstevaluation“; ergänzend dazu: Befragungen der Studierenden und der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Ergebnisse der Selbstevaluation und der Befragungen werden zu einem Evaluationsbericht der Fakultät zusammengefaßt. Phase 2: „peer review“ durch externe Fachgutachter auf der Grundlage der Ergebnisse aus Phase 1 sowie im Rahmen einer Evaluation vor Ort. Umfangreiche Dokumentation der Ergebnisse aus den Befragungen; Ergebnisbericht der Gutachterkommission mit Empfehlungen zur strategischen Planung der Fakultät